Am 27. Juni wurde im Vermittlungsausschus von Bundestag und Bundesrat eine Einigung erzielt, wie rückwirkend ab 1. April 2012 die Förderung von Photovoltaik-Anlagen nach dem EEG gestaltet wird.
Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefaßt:
– Es wurde das Gesamtausbauziel von 52 GW festgelegt. Bis zum Verbau dieser Leistung werden Anlagen überhaupt noch gefördert. Stand Mitte 2012 sind ca. 27 GW verbaut.
– Die ursprünglich definierte Einmalabsenkung bleibt erhalten
– Es wird eine neue Leistungsklasse für Dachanlagen zwischen 10 und 40 KW eingerichtet mit einer Vergütung von z.Z. 18,5 ct/kWh
– Kleine Anlagen bis 10 KW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, dürfen also 100 % ihrer Leistung einspeisen
– Bei Anlagen zwischen 10 u. 1000 KW werden ab 1. Januar 2014 nur noch 90 % der Jahresstrommenge vergütet
– Der jährliche Ausbaukorridor von 2500 – 3500 MW bleibt bestehen
– Freiflächenanlagen bis zu 10 MW werden weiterhin gefördert, allerdings werden pro Gemeinde Anlagen im Umkreis von jetzt 4 km als Gesamtanlage zusammengefaßt (bisheriger Radius 2 km)
– Für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und für Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben die Übergangsbestimmungen unverändert.