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Photovoltaik-Förderung

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Förderung der Photovoltaik nach dem EEG

In Deutschland werden Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz EEG gefördert. Mit diesem Gesetz soll der Ausbau Erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Die Förderung soll für neue Anlagen dann eingestellt werden, wenn die gesamte in Deutschland verbaute PV-Leistung 52 GW übersteigt.

Im März 2013 waren in Deutschland ca. 33 GW installiert, d.h. es gibt sie noch die Förderung für neue PV-Anlagen.

Welche Anlagen werden noch gefördert?

Das EEG teilt Solaranlagen in unterschiedliche Klassen ein. Es wird einmal nach Leistung aber auch nach Installationsort unterschieden.

Die neue Leistungsklasseneinteilung ist:

  • bis 10 kWp
  • 10 – 40 kWp
  • 40 – 1000 kWp
  • ab 1000 kWp

Anmerkung: kWp ist die Angabe für die Spitzenleistung eines Modules bzw. einer Anlage unter optimalen bzw. Laborbedingungen. Auf Basis dieser Angabe werden Anlagen berechnet, kalkuliert und verglichen.

Eine zweite Unterteilung unterscheidet den Installationsort:

  • Dachanlagen
  • Freilandanlagen

Dachanlagen befinden sich z.B. auf Wohn- und Geschäftsgebäuden, Gewerbeimmobilien und landwirtschaftlich genutzten Gebäuden. Extra errichtete Dächer, die ausschließlich eine Solaranlage tragen sollen, werden in letzter Zeit kritisch bewertet. Bitte informieren Sie sich ggfs. ob Ihre Planung überhaupt noch förderfähig ist.

Die Freilandanlagen wurden bzgl. der Förderung auch einem Wandel unterzogen. Dabei werden nur noch folgende Flächen gefördert:

  • sogenannte Konversionsflächen und
  • Flächen, die sich innerhalb des maximalen Abstandes von 110 m an Autobahnen und Bahnlinien befinden

Auch hier ist ist dringend angeraten die Förderfähigkeit vorher abzuklären.

 

Wie ist die Förderung angelegt?

Das EEG schreibt die Förderhöhe und -dauer beginnend mit dem Jahr der Installation und für die folgenden 20 Jahren fest, d.h. der zum Installationszeitpunkt geltende Tarif wird für weitere 20 Jahre festgeschrieben. Dabei wird ein späterer Ausbau oder eine Erweiterung der Anlage neu geregelt.

Da sich die Förderhöhe permanent ändert, werden hier jetzt keine konkreten Tarife genannt. Ziehen sie bitte aktuelle Quellen hinzu oder sprechen Sie uns konkret auf Ihr geplantes Vorhaben an. Dies können Sie gleich hier erledigen.

 

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Abhängig von der geplanten Anlagengröße muß evtl. auch die Zustimmung vom örtlichen Versorger eingeholt werden. Bis zu einer Größe von 30 kWp sollte dies überhaupt kein Problem sein. Für größere Anlagen müssen die örtlichen Gegebenheiten geprüft werden, ob und wie eine Einspeisung erfolgen kann. Auch gibt es mittlerweile räumliche Obergrenzen für die förderfähige Gesamtleistung, d.h. für Ihre Planung ist es auch wichtig, welche Anlagen sich bereits in Ihrer Nähe befinden.

Besonders für Freilandanlagen sind eine Reihe von Genehmigungen einzuholen und Anträge zu stellen. Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, dann können Sie gerne über dieses Formular Kontakt mit uns aufnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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